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Klinik Sonnenbichl
gemeinnützige GmbH

Am Sonnenbichl 1
83229 Aschau

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Gemeinsamer Aktionstag der Mütter-Kind-Kliniken am 10. November 2020
– den „Vergissmeinnicht-Tag“

„Hilfen auch für Mütter-Kind-Kliniken!“

Die zweite Welle der Corona-Pandemie türmt sich auf. Höher und stärker als noch im Frühjahr 2020. Die Zahl der Infektionen steigt exponentiell. Dabei sind die Schäden der ersten Flutwelle aus dem Frühjahr noch nicht beseitigt und wirken weiterhin nach.
Nach den Anfängen der Müttergenesung in den 1950er Jahren hat sich die Vorsorge- und Rehabilitation für Mütter/Väter und Kinder mittlerweile als Pflichtleistung der GKV etabliert und ist heute zu einem systemrelevanten Teil der gesetzlichen Gesundheitsversorgung in Deutschland geworden.

Jährlich nahmen bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie fast 120.000 Mütter/Väter mit ihren Kindern bundesweit in 130 Kliniken an diesen bedeutenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen teil, um den gesundheitlichen Belastungen und Störungen der Zielgruppe aus der Mehrfachbelastung durch Kindererziehung, Haushalt und Beruf entgegenzuwirken. In diesen Kliniken engagieren sich mehr als 10.000 Mitarbeiter täglich mit Herzblut für die Gesundheit der kleinen und großen Patienten. Nach dem Corona-Lockdown Mitte März wurden alle Kliniken mit einem Versorgungsvertrag nach § 111a SGBV auf behördliche Anordnung geschlossen und konnten frühestens ab Ende Mai 2020 mit umfassenden Einschränkungen wieder öffnen. Unter Beachtung aller notwendigen Hygienerichtlinien wurden Pandemiepläne mit den Gesundheitsämtern abgestimmt. Diese lassen allerdings keinen Regelbetrieb zu, sodass die Kliniken nicht ausreichend belegt werden können, um das wirtschaftliche Überleben zu sichern.

Heute gibt es für diese systemrelevanten Kliniken keine Möglichkeiten, den Schaden auszugleichen, der dadurch entsteht, dass die Betten Corona-bedingt nicht so ausgelastet werden können, wie dies vor der Pandemie der Fall war. Die Betten stehen daher aufgrund der Corona-bedingten Auflagen zu einem großen Teil leer. Die finanziellen Reserven der Kliniken sind verbraucht und es wird dringend Hilfe benötigt.

Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2020 die Verlängerung des Sozialdienstleister- Einsatzgesetzes bis zum 31. März 2021 beschlossen und damit die von der Deutschen Rentenversicherung finanzierten Rehabilitationskliniken weiterhin unter einen Schutzschirm gestellt. Es ist nur logisch, dass die gesetzliche Krankenversicherung nun diesem Weg folgen muss, um die Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen zum Wohle der Versicherten zu erhalten.

Die Forderung an das Bundesgesundheitsministerium lautet daher:
Hilfen in der Krise gerecht verteilen, um die Existenz der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter/Väter und ihre Kinder zu sichern!

Die gerade jetzt dringend benötigten stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und ihre Kinder sind eine wichtige Grundlage für die gesundheitliche Unterstützung der Zielgruppe. Dieses Angebot muss langfristig gesichert bleiben für die mehr als 2,3 Millionen Mütter, Väter und ihre Kinder, die in Deutschland eine solche Maßnahme dringend benötigen und nicht vergessen werden
dürfen!

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