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Klinik Sonnenbichl
gemeinnützige GmbH

Am Sonnenbichl 1
83229 Aschau

Tel: 08052 – 9068-0
Belegung: 08052 – 9068-560
Fax: 08052 – 9068-566

info@klinik-sonnenbichl-aschau.de

 

Gut zu wissen

1. Wer hat Anspruch auf eine Kur?
Grundsätzlich haben alle Frauen, die Kinder erziehen einen Anspruch auf Mutter-Kind-Kur. Voraussetzung ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme attestiert.

2. Wie läuft das Antragsverfahren?
Wenn Ihr Arzt die Durchführung einer Mutter-Kind-Vorsorge- oder Rehamaßnahme empfohlen hat, wenden Sie sich telefonisch an uns oder suchen eine für Sie persönliche Beratung einer der 1400 bundesweiten Beratungsstellen des Müttergenesungswerks in Ihrer Nähe auf. Sie erhalten neben vielen Informationen rund um die Kur auch das Attestformular für Ihren Arzt/Ärztin, einen Meldebogen und einen Selbstauskunftsbogen für die Krankenkasse. Wir, oder die Kurberaterin vor Ort werden Ihnen wichtige Tipps dazu geben. Sind die Unterlagen ausgefüllt, stellen wir oder Ihre Kurberaterin für Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Es ist immer sinnvoll den Kurantrag über uns oder eine Beratungsstelle einzureichen, da die Unterlagen vor Antragstellung auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Das beschleunigt die Bearbeitung Ihres Antrags. Sobald Sie Nachricht über die Entscheidung Ihrer Krankenkasse haben, setzen Sie sich mit uns, oder Ihrer Kurberaterin für die weiteren Schritte in Verbindung. Einen Platz können Sie bei uns auch ohne das Vorliegen einer Kostenzusage bereits vorreservieren.

3. Wie wird die Kur finanziert?
Hat Ihre Krankenkasse die Kur bewilligt, übernimmt sie auch die Kosten für die Kurmaßnahme (Unterbringung, Verpflegung, medizinische und psychologische Versorgung) Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von momentan zehn Euro pro Tag müssen Sie selbst zahlen (außer bei Härtefallregelung wegen geringem Einkommen). Für Ihre Kinder wird keine Zuzahlung erhoben. Die Fahrtkosten müssen Sie zunächst bezahlen und bekommen diese nach Abschluss der Kur anteilig erstattet. Für Beihilfe-und Privatversicherte gelten andere Regelungen. Bitte erfragen Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung.

4. Meine Kur wurde abgelehnt – was soll ich tun?
Lassen Sie sich nicht entmutigen und legen Sie Widerspruch ein. Wir oder eine Kurberatungsstelle an Ihrem Wohnort werden Sie dabei unterstützen.

5. Was passiert mit meinem Kindern?
Wenn Sie mit Ihren Kindern zur Kur fahren, werden diese im Rahmen der Kur pädagogisch betreut und bei Bedarf und Verordnung medizinisch behandelt. Falls Kinder unter 12 Jahren daheim bleiben, gibt es unterstützende Familienpflege.

6. Wie geht es nach der Kur weiter?
Damit Sie möglichst lange von Ihren neuen Anregungen und Ihrer Energie zehren können, laden die Kurberaterinnen Sie zu einem Nachtreffen mit anderen Kurfrauen ein. Hier können Sie sich austauschen, Anregungen bekommen oder über Hilfen informiert werden.

7. Was kann ich sonst noch für mich tun?
Viele Krankenkassen bieten inzwischen für ihre Versicherte Kurse zu den Themen Ernährung, Bewegung oder Stressbewältigung an. Diese werden zum größten Teil erstattet und sie können vor und auch nach einer Kur sinnvoll sein.